Wenn der EX plötzlich im Krankheitsfall das Sagen hat
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Wenn der EX plötzlich im Krankheitsfall das Sagen hat
Relativ ruhig und unbemerkt hat der Gesetzgeber im Mai 2021 das Vormundschaft- und Betreuungsrecht reformiert. (BGBL. I Nr. 21, S. 874 ff).
Diese Änderung tritt zwar erst zum Januar 2023 in Kraft, dennoch sollte rechtzeitig reagiert werden. In allen Gesundheitsangelegenheiten, Fragen der Behandlung und Rehabilitation gilt ein auf 6 Monate befristetes Vertretungsrecht des Ehegatten, wenn der Betroffene entscheidungs- unfähig ist. Bei dauerhafter Erkrankung wird dieser Zeitraum nicht genügen.
Alle anderen Fragen, insbesondere das Vertretungsrecht in Vermögensfragen bleiben ungeregelt. Es gibt also gute Gründe weiterhin selbst Regelungen zur Vollmacht an Vertrauenspersonen, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zu treffen.
Besonders dringend scheint die Regelung für Ehegatten, die sich nicht mehr verstehen oder dauerhaft getrennt leben. Sonst entscheidet möglicherweise die falsche Person darüber, ob es einem gut geht.
Der Gesetzgeber hat dafür vorgesehen, dass man einen Widerspruch gegen die Vertretungs- vermutung des Ehegatten erklären kann. Dieser sollte in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden.
Da in Sachsen-Anhalt die Information an das Betreuungsgericht des Wohnsitzes möglich ist, sollte man auch diese Informationsmöglichkeit nutzen.
Gern wird Sie der Notar Ihres Vertrauens beraten und Regelungen für Sie entwerfen.