Wer muss etwas regeln?
Für erwachsene Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit, Alters oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können, bestellt das Vormundschaftsgericht für bestimmte Aufgabenkreise einen Betreuer.
Da in einer solchen Situation jeder geraten kann, ist es wichtig, seine Wünsche für den Fall des Falles festzulegen.
Wie ist etwas zu regeln?
1. Vorsorgevollmacht
Wenn Sie in ihrem unmittelbaren Umfeld - Familienangehörige, enge Bekannte - eine Person kennen, die in dem Fall, da Sie selbst durch Alter oder Krankheit an der Besorgung Ihrer Angelegenheiten gehindert sind, Ihnen Unterstützung zuteil werden liesse, bietet es sich an, eine Regelung in Form einer Vorsorgevollmacht zu treffen.
Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, muß das Vormundschaftsgericht für die Aufgabenkreise, die dem Bevollmächtigten unterfallen, keinen Betreuer bestellen.
Allerdings kann nach den gesetzlichen Vorschriften ein Betreuer bestellt werden, der die Rechte des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten überwacht.
Derjenige, der sich zur Regelung seiner Angelegenheiten für den Fall des Falles einer Vorsorgevollmacht bedient, bestimmt als Vollmachtgeber, welche Aufgabenkreise durch die Person seines Vertrauens, den Bevollmächtigten, wahrgenommen werden.
Der Umfang der Vollmacht kann sich auf die Regelung von Vermögensangelegenheiten (Vermögensverwaltung, Verfügungen über Vermögensgegenstände usw.), von persönlichen Angelegenheiten (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Öffnen der Post usw.) und der Gesundheitsvorsorge (Entscheidungen über ärztliche Untersuchungen und Behandlungen) erstrecken.
Für die spätere Nachweisbarkeit der Erteilung der Vollmacht sollte diese zumindest schriftlich abgefaßt sein.
Allerdings wird von den meisten Kreditinstituten eine solche Vorsorgevollmacht nur in notarieller Form akzeptiert.
Die Einschaltung des Notars hat darüber hinaus den Vorteil, dass Sie entsprechend beraten werden, da die Erteilung der Vollmacht ein erhebliches Vertrauen gegenüber dem Bevollmächtigten voraussetzt.
2. Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung sollten Sie in dem Fall in Erwägung ziehen, wenn Sie für den Fall, dass Sie durch Alter oder Krankheit daran gehindert sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, keine Person aus Ihrem Umfeld mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgabenkreise bevollmächtigen möchten.
Da dann durch das Vormundschaftsgericht in jedem Fall ein Betreuer zu bestellen ist, können Sie mit einer Betreuungsverfügung eine Person benennen, die unter diesen Umständen Ihr gesetzlicher Vertreter werden soll.
3. Patientenverfügung
Als Ergänzung zu einer Vorsorgevollmacht bzw. einer Betreuungsverfügung empfiehlt sich eine Patientenverfügung.
In dieser können für den Fall, dass Sie z.B. bei einer lang andauernden Bewußtlosigkeit oder infolge eines Koma-Zustandes nicht mehr in der Lage sind, hinsichtlich Ihrer medizinischen Versorgung zu entscheiden, Willenserklärungen darüber abgegeben werden, ob Ihr Leben unter allen Umständen verlängert werden soll, oder sich die Behandlungsformen auf die Schmerzlinderung beschränken sollen. Auch aktuelle Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs unterstreicht die Bedeutung einer Patientenverfügung. Diese ist auf jeden Fall bei der Entscheidung über die Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen oder den Behandlungsabbruch beachtlich.
Da es sich bei den vorgenannten Regelungsmöglichkeiten insgesamt um Entscheidungen von erheblicher Tragweite handelt, sollten Sie diese in jedem Falle mit einem Notar besprechen. Die Form der notariellen Beglaubigung oder Beurkundung hat einen höheren Beweiswert in Streitfragen.
Anwendungsformulierungen werden stets im Büro aktualisiert und deshalb auf Grund sich ständig ändernder Rechtssprechung hier nicht veröffentlicht.
4. Registrierung der Vollmachten
Wichtig ist, dass man im Ernstfall von Ihrem Willen auch erfährt. In Sachsen-Anhalt kann man Vorsorgevollmachten zur Registrierung bei seinem zuständigen Vormundschaftsgericht einreichen. Die Bundesnotarkammer bietet die Möglichkeit, Vollmachtsdaten in einem Zentralregister für Deutschland zu speichern. Hierfür entstehen Kosten.
Fragen Sie Ihren Notar
5. Muster einer Patientenverfügung
Hier haben Sie die Möglichkeit, ein Muster einer Patientenverfügung herunterzuladen. Das Dokument liegt im pdf-Format vor. Falls der hier formulierte Inhalt Ihren Vorstellungen entspricht, können Sie das Formular am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken.
Nachfolgendes Muster ist jedoch nur ein Formulierungsvorschlag. Wir empfehlen mindestens Unterschrift vor einem Notar und die Registrierung beim Vorsorgeregister bzw. dem Vormundschaftsgericht. Dies erhöht Ihre Rechtssicherheit.