Es hängt der Himmel voller Geigen und an dem Tag, der der schönste im Leben sein soll, denkt niemand daran, dass das Glück einmal zerbrechen kann. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus.
Beinahe jede zweite Ehe wird wieder geschieden. Neben dem emotionalen Scherbenhaufen sind die rechtlichen Probleme ohne fremde Hilfe meist nicht zu lösen. Gestritten wird nicht nur um die Kinder, sondern um den Haushalt und den Unterhalt.
Ein Ehevertrag schützt vor bösen Überraschungen. Auch das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 11.02.2004 hat daran nichts geändert. Eigentlich hat der Bundesgerichtshof sogar die Bedeutung von Eheverträgen unterstrichen. Allerdings muss es dabei fair zugehen.
Der Vertrag muss nicht nur beim Abschluss gerecht sein, sondern auch nach einer Rückschau nach Jahrzehnten einer Überprüfung standhalten. Um dies zu erreichen, bedarf es einer situationsbezogenen Vorhersage der Entwicklung der künftigen Ehe:
Wird es gemeinsame Kinder geben? Waren beide Partner bereits vorher verheiratet? Wie trägt jeder zum Familienunterhalt bei? Werden gleichberechtigt Vermögen und Altersvorsorge aufgebaut?
Wenn aber nur jede zweite Ehe auf Dauer Bestand hat, heißt das nicht, dass die früheren Partner nicht wieder heiraten. Um bereits vorhandenes Vermögen klar von künftigem Vermögen zu trennen und Ansprüche auf eventuellen Zugewinn zu beschränken, bedarf es klarer Regelungen. Nicht selten gehört zum Vermögen eines Ehegatten ein Unternehmen oder Beteiligungen an solchen. Beim Scheitern der Ehe kann ein solches Unternehmen ohne Ehevertrag oft in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Grade hier empfiehlt sich der Abschluss eines Ehevertrages, um die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens und damit Arbeitsplätze zu schützen.
Auch hier gilt das Prinzip der Fairnis. Nicht einer sollte nur an sich allein denken, sondern im Gegenzug einen Ausgleich schaffen.
Die Gütertrennung ist dabei nicht das Allheilmittel. Häufig schadet diese sogar, insbesondere im Hinblick auf das Erbrecht. Sind z. B. zwei Kinder vorhanden, bekommt der überlebende Ehegatte vom Vermögen des Ehepartners bei Gütertrennung statt der Hälfte nur noch ein Drittel. Dies lässt sich auch bei geschickter Testamentsgestaltung nicht vollständig auffangen.
Besser geeignet ist die sogenannte Modifizierte Zugewinngemeinschaft.
Besonders empfehlenswert ist ein Ehevertrag bei:
- Ehe mit einem Ausländer,
- zweiter Ehe,
- Unternehmer,
- Doppelverdiener ohne gemeinsame Kinder,
- verschuldeter Partner,
- "wilde Ehe" (hier heißt der Vertrag natürlich Partnerschaftsvertrag).