Pflichtteilsstrafklausel

Informatives und Interessantes

Ist die Pflichtteilsstrafklausel ratsam?
Nicht jede Ehe hält ewig, auch wenn aktuell die Scheidungszahlen zurückgehen. Wenn die Trennung dann aber unvermeidlich scheint, gibt es dennoch viele Irrtümer zum Scheidungsverfahren.

Das Gericht regelt nicht automatisch mit der Scheidung alle Folgesachen, sondern nur den Versorgungsausgleich, also die Rentenanwartschaften.

Eigentum, Haushalt, Wohnung, Unterhalt werden nur auf Antrag entschieden. Dies verteuert das Verfahren bei Anwalt und Gericht. Verzichtet einer von beiden auf einen Anwalt, zahlt der Antragsteller der Scheidung den Anwalt allein, wenn sich beide Ehegatten nicht im Vorfeld einigen.

Sich nur trennen, ohne sich scheiden zu lassen, wird auf Dauer teuer. Man spart zwar die Scheidungskosten, aber die Zugewinnausgleichsansprüche und Versorgungsausgleichsansprüche wachsen weiter mit.

Auch beendet die Trennung nicht die Unterhaltspflicht und das Ehegattenerbrecht gilt weiter.

Eine notarielle Scheidungsvereinbarung kostet zwar auch Geld, spart aber wesentlich bei Anwalt und Gericht und schafft Klarheit zu einem Zeitpunkt, wo beide Ehegatten noch bereit sind, miteinander zu reden.

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