Denken sie in guten und glücklichen Tagen daran, dass es auch geordnet weitergeht, wenn ihnen etwas zustößt, bevor ihre Kinder erwachsen sind.
Sie können bestimmen:
- wer ihr Kind erzieht
* Sorgerechtserklärung (es gelten die Regelungen für ein Testament)
* Sorgerechtsvollmacht (wenn Sie einmal krankheitshalber verhindert sind) - was ihre Kinder erben
* Testament oder Erbvertrag - wer das Vermögen ihrer Kinder verwaltet
* Testamentsvollstrecker und seine Aufgaben
In Patchworkfamilien gibt es häufig Probleme mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil. Auch dieser kann sich ein Sorgerecht erkämpfen, wenn der Alleinerzieher wegfällt!
Sorgen Sie vor!Überprüfen Sie Versicherungsverträge wegen der Bezugsberechtigung, diese ggf. in das Erbe einfließen lassen und mit Testamentsregelungen belegen.