Gerade Fragen des Erbrechts berühren die gravierendsten familiären und finanziellen Probleme, so dass eine allgemeine Information die persönliche Beratung und das Finden von auf den Einzelfall zugeschnittenen Lösungen nicht ersetzen kann.
Beratungen zum Erbrecht sind nicht nur für bereits eingetretene Erbfälle und deren Abwicklung und Auseinandersetzung denkbar. Häufig werden bestehende erbrechtliche Probleme gar nicht erkannt. Über Testamentsfragen nachzudenken, ist keine Frage des Alters sondern eine Frage der Verantwortung gegenüber den nächsten Angehörigen. Oft wird übersehen, dass neben dem Ehegatten auch Eltern bzw. Geschwister erbberechtigt sind, wenn keine eigenen Kinder vorhanden sind.
Interessante Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich auch aus der Tatsache, dass heute wesentlich öfter in Familien Kinder aus früheren Ehen leben, die ohne eine Adoption ja nur von dem eigenen Elternteil erben können. Niemand weiß jedoch, wer der Letztversterbende von zwei Ehegatten sein wird.
- Sollte man wirklich den Anteil, den das eigene Kind erhält, dem Zufall überlassen?
- In welchem Umfang sollen Kinder aus früheren Beziehungen bedacht werden?
- Wie sieht das aus mit dem Pflichtteil?
- Wie ist der Lebenspartner abgesichert?
- Wie kann ich mein behindertes Kind so bedenken, dass es auch etwas davon hat?
- Welche Rechte haben außereheliche Kinder?
- Was kann ich tun, damit auch ein behindertes Kind etwas von seinem Erbe erhält?
Die Möglichkeit mittels Auflagen, Vermächtnissen oder Testamentsvollstreckungen den Erblasserwillen besser durchzusetzen wird häufig übersehen.
Lassen Sie sich beraten!