Das selbstgenutzte Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung kann der Ehegatte steuerfrei erwerben, auch wenn die Steuerfreibeträge von 500.000,00 Euro überschritten werden.
Die Selbstnutzung muss jedoch 10 Jahre andauern.
Wird das Objekt in dieser Zeit veräußert, entfällt die Steuerbefreiung und die Steuer wird nacherhoben.
Es hilft nichts, wenn der überlebende Ehegatte weiter in dem Haus wohnt, weil Nießbrauch oder Wohnrecht vereinbart wurde.